corona update.
corona update.
19. März 2022
Was ist neu und welche Regeln müssen in Eurem TanzCentrum eingehalten werden, wenn Ihr zum Tanzunterricht kommt?
Die Zutrittsregelung zur Tanzschule gilt für folgende Personengruppen (3G-Regelung):
Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren haben ihre Nachweispflicht über den Schülerausweis zu erbringen. In den Ferien gilt der Schülerausweis nicht, hier gilt die oben genannte Regelung.
Kinder bis einschließlich 7 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
Für alle Personen mit typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.
Weiterhin gelten die allgemein bekannten Hygiene- und Abstandsregeln sowie die FFP2 (KN95)-Maskenpflicht auf den Laufwegen (keine Maske während des Unterrichts).
Die Tanzschule ist zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet. Wir bitten zur Dokumentation die entsprechenden Bescheinigungen bereit zu halten.
Nach wie vor ist Corona mitten unter uns! TanzCentrum Ettlingen mit all seinen Mitarbeitenden trägt dieser Tatsache weiterhin Rechnung und bietet zum Schutz aller die höchsten Sicherheits- und Hygienestandards für unsere Kunden und Mitarbeitenden:
Aber auch unsere Kunden sind aufgefordert die allgemein gültigen Maßnahmen zur Prävention einzuhalten:
Also, rauf aufs Parkett!
Euer TanzCentrum Team